Sachbearbeitung für das Bischöfliche Liegenschaftsamt (m/w/d)

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Bischöfliches Ordinariat Speyer | 67346 Speyer

Sachbearbeitung für das Bischöfliche Liegenschaftsamt (m/w/d)

Ab 01.03.2025 │ Vollzeit (39 WStd.) │ Befristet │ Speyer

Das Bischöfliche Liegenschaftsamt ist Teil der Hauptabteilung IV – Finanzen und Immobilien. Es ist für die Verwaltung aller Liegenschaften, den Grundstücksverkehr sowie die Dienst- und Mietwohnungen im Bistum Speyer zuständig.

Aufgaben:

  • Sie übernehmen vielfältige Aufgaben im Sekretariats- und Assistenzbereich der Abteilungsleitung.
  • Sie übernehmen die Sachbearbeitung im Bereich der Liegenschaftsaufsicht.
  • Sie erstellen Bescheide und Genehmigungen im Grundstücksverkehr.
  • Sie koordinieren Termine für die gesamte Abteilung.
  • Sie bereiten Sitzungen und Besprechungen vor und nach.
  • Sie übernehmen das Dokumentenmanagement.
  • Sie führen den Zahlungsverkehr für die Abteilung durch.
  • Sie unterstützen bei Grundstückskäufen und –verkäufen.
  • Sie führen und bearbeiten die zentrale Grundstücksdatenbank (z.B. bei Grundbuchänderungen, Veränderungen im Grundstücksbestand, etc.).

Profil:

  • Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung
  • Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
  • Eigeninitiative, Fähigkeit zu selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit
  • Sicherheit im Auftreten und in der Kommunikation, selbstbewusstes kollegiales Auftreten intern und gegenüber Dritten
  • Hohes Maß an Diskretion und Verbindlichkeit
  • Sehr gute Kenntnisse der gängigen Office Programme und digitale Affinität
  • Bereitschaft und Fähigkeit sich für neue Themen die notwendigen Kenntnisse zu erwerben
  • Fachkenntnisse mit verschiedenen GIS-Systemen (Geoinformationsprogramme) wünschenswert
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Katholischen Kirche und den Präventionsgrundsätzen im Bistum Speyer

Benefits:

  • Sicherer Arbeitsplatz in einem Arbeitsumfeld mit Sinn
  • Attraktive Rahmenbedingungen: Sichere Vergütung und Sozialleistungen angelehnt an den TVöD-VKA; Jahressonderzahlung; Leistungsentgelt; 30 Tage Urlaub bei Vollbeschäftigung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten: Gleitzeit, Teilzeit-Möglichkeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • Fort- und Weiterbildungsangebote: Eigener Weiterbildungskatalog, Möglichkeit für Coaching/Supervision
  • Kollegiales Miteinander: Betriebseigene Events und Feiern
  • Familienfreundliches Arbeitsumfeld: Ferienangebote für Mitarbeitendenkinder sowie Möglichkeit der Hausaufgabenbetreuung am Standort Speyer
  • Moderne Ausstattung: Ergonomische Arbeitsplätze, mobile EDV-Ausstattung, (E-)Dienstwagenpool, Zuschuss zum Job-Ticket ggf. Bahncard

Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 5) in der gültigen Fassung.

Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber.

Klingt nach genau dem richtigen Schritt für Sie?

Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) bis zum 30.11.2024 vorzugsweise über unser Karriereportal unter oder alternativ an bewerbung@bistum-speyer.de.

Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Benjamin Schmitt (Tel: 06232 102-236, E-Mail: benjamin.schmitt@bistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffel@bistum-speyer.de) gerne zur Verfügung.

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Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.

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