Assistenz für die Bereichsleitung Kirchengemeinden und Rechnungswesen - Regionalverwaltung Kaiserslautern (m/w/d)

  • Bischöfliches Ordinariat Speyer
  • Kaiserslautern
  • Teilzeit
  • Festanstellung

Bischöfliches Ordinariat Speyer | 67655 Kaiserslautern

Assistenz für die Bereichsleitung Kirchengemeinden und Rechnungswesen - Regionalverwaltung Kaiserslautern (m/w/d)

Ab 01.01.2025 │ Teilzeit (30% - 11,7 WStd.) │Befristet bis 07.01.2027 │ Kaiserslautern

Die Regionalverwaltungen sind zentrale Dienstleistungsstellen für die 70 Pfarreien und Rund 350 Kirchengemeinden im Bistum. Sie unterstützen operative Verwaltungsprozesse und den Bereich Personal für die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten in der Fläche des Bistums. Als Assistenz Bereichsleitung Kirchengemeinden unterstützen Sie diese bei den anfallenden Verwaltungsaufgaben für die Kirchengemeinden. Daneben organisieren und führen Sie das Sekretariat eigenständig.

Ihre Aufgaben:

  • Sie unterstützen die Bereichsleitung und arbeiten ihr zu.
  • Sie organisieren und führen selbstständig das Sekretariat.
  • Sie arbeiten der Personal- und Finanzverwaltung zu.
  • Sie bearbeiten den Zahlungsverkehr.
  • Sie pflegen das Dokumentenmanagement und Datenbanken.
  • Sie übernehmen allgemeine Sekretariatsaufgaben.

Profil:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
  • Fundierte Erfahrungen als Sekretariatskraft
  • Gute Kenntnisse in MS Office (insbes. Excel, Word, Outlook) und gute buchhalterische Kenntnisse
  • Gute analytische Fähigkeiten sowie eine schnelle Auffassungsgabe
  • Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise, Team- und Lernfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstes und selbständiges Arbeiten
  • Flexibilität, Qualitätsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche und den Präventionsgrundsätzen im Bistum Speyer

Benefits:

  • Sicherer Arbeitsplatz in einem Arbeitsumfeld mit Sinn
  • Attraktive Rahmenbedingungen: Sichere Vergütung und Sozialleistungen angelehnt an den TVöD-VKA; Jahressonderzahlung; Leistungsentgelt; 30 Tage Urlaub bei Vollbeschäftigung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten: Gleitzeit, Teilzeit-Möglichkeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • Fort- und Weiterbildungsangebote: Eigener Weiterbildungskatalog, Möglichkeit für Coaching/Supervision
  • Kollegiales Miteinander: Betriebseigene Events und Feiern
  • Familienfreundliches Arbeitsumfeld: Ferienangebote für Mitarbeitendenkinder sowie Möglichkeit der Hausaufgabenbetreuung am Standort Speyer
  • Moderne Ausstattung: Ergonomische Arbeitsplätze, mobile EDV-Ausstattung, (E-)Dienstwagenpool, Zuschuss zum Job-Ticket ggf. Bahncard

Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 5) in der gültigen Fassung.

Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber.

Klingt nach genau dem richtigen Schritt für Sie?

Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) bis zum 30.11.2024 vorzugsweise über unser Karriereportal unter oder alternativ an bewerbung@bistum-speyer.de.

Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Nadine Korz (Tel: 0631/3638-247, E-Mail: nadine.korz@bistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffel@bistum-speyer.de) gerne zur Verfügung.

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Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.

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