Sekretariatskraft für Hochschulseelsorge und Erwachsenenbildung (m/w/d)
Bischöfliches Ordinariat Speyer | 67346 Speyer
Ab 01.02.2025 │ Teilzeit (50% - 19,5 WStd.) │ Unbefristet │ Speyer
Die Abteilung „Katholische Erwachsenenbildung und Hochschulseelsorge“ ist Teil der Hauptabteilung II „Schulen, Hochschulen und Bildung“ im Bischöflichen Ordinariat in Speyer. In ihrer Funktion als Sekretariatskraft unterstützen sie dort die Hochschulseelsorger*innen des Katholischen Universitätszentrums (KUZ) im Sekretariat und in der Sachbearbeitung am Dienstsitz in Speyer.
Aufgaben:
- Sie bearbeiten und koordinieren die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Sie erstellen Newsletter und pflegen den Internetauftritt.
- Sie organisieren Seminare und Veranstaltung der KHG Speyer, Ludwigshafen und Neustadt inkl. Materialbeschaffung und deren Abwicklung.
- Sie pflegen entsprechende Mailverteiler und Teilnahmelisten.
- Sie bearbeiten buchhalterische Tätigkeiten (z.B. Barkassenführung, Buchungen, Abrechnung von Auslagen und Rechnungsstellungen).
- Sie arbeiten der Abteilungsleitung zu und vertreten ihre Kollegin im
- Sekretariat der Katholischen Erwachsenenbildung bei deren Abwesenheit hauptsächlich in den Bereichen Veranstaltungsmanagement, Abrechnungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Profil:
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Berufserfahrung
- Sehr gute Kenntnisse in Word, Excel und Outlook
- Idealerweise Kenntnisse in der Grafikgestaltung und der Nutzung entsprechender Software
- Erfahrung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und soziale Medien
- Grundkenntnisse in der Buchhaltung
- Mündliche und schriftliche Grundkenntnisse in Englisch
- Organisationsgeschickt, zuverlässiges und selbständiges Arbeiten
- Aufgeschlossenes und freundliches Auftreten um sich flexibel auf die verschiedenen Zielgruppen einstellen zu können
- Identifikation mit den Zielen und Werten der Katholischen Kirche und den Präventionsgrundsätzen im Bistum Speyer
Benefits:
- Sicherer Arbeitsplatz in einem Arbeitsumfeld mit Sinn
- Attraktive Rahmenbedingungen: Sichere Vergütung und Sozialleistungen angelehnt an den TVöD-VKA; Jahressonderzahlung; Leistungsentgelt; 30 Tage Urlaub bei Vollbeschäftigung sowie betriebliche Altersvorsorge
- Flexible Arbeitszeiten: Gleitzeit, Teilzeit-Möglichkeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Fort- und Weiterbildungsangebote: Eigener Weiterbildungskatalog, Möglichkeit für Coaching/Supervision
- Kollegiales Miteinander: Betriebseigene Events und Feiern
- Familienfreundliches Arbeitsumfeld: Ferienangebote für Mitarbeitendenkinder sowie Möglichkeit der Hausaufgabenbetreuung am Standort Speyer
- Moderne Ausstattung: Ergonomische Arbeitsplätze, mobile EDV-Ausstattung, (E-)Dienstwagenpool, Zuschuss zum Job-Ticket ggf. Bahncard
Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 5) in der gültigen Fassung.
Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber.
Klingt nach genau dem richtigen Schritt für Sie?
Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) bis zum 30.11.2024 vorzugsweise über unser Karriereportal unter oder alternativ an bewerbung@bistum-speyer.de.
Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Ingo Faus (Tel.: 06232 102-181, Mail: ingo.faus@bistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffel@bistum-speyer.de) gerne zur Verfügung.
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Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.