Leiter/in (m/w/d) des Referates 720 "Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt" am Standort Weimar (110-0302/Sch-92/2025)
Mit seinen knapp 740 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Thüringer Landesverwaltungsamt eine moderne Koordinierungs- und Mittelbehörde des Freistaats Thüringen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist mit seinen fünf Standorten (Suhl, Gera, Meiningen, Weimar und Sondershausen) über den Freistaat hinweg überregional präsent. Der Hauptsitz unserer Behörde befindet sich im Gebäudekomplex am Jorge-Semprún-Platz im Zentrum der Kulturstadt Weimar mit ihren 65.000 Einwohnern.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine moderne Behörde, welche Aufgaben aus verschiedenen Fachbereichen der Ministerien in Thüringen wahrnimmt. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Zur Verstärkung unseres Teams im Referat 720 „Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt“ am Dienstort Weimar besetzen wir die Stelle als Leiter/in (m/w/d) des Referates 720.
Ihre Kernaufgaben:
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Die Stelle/der Dienstposten umfasst die Leitung und Organisation des Referates 720 „Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt“ am Dienstort Weimar. Zum Team gehören derzeit 21 Mitarbeiter/innen. Der Referatsleitung obliegen insbesondere die Aufgaben:
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des Landesprüfungsamtes (LPA) für akademische Heilberufe in den Berufen der Zahnmedizin, der Humanmedizin, der Pharmazie sowie Psychotherapie.
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der Erteilung von Approbationen/Berufserlaubnissen/Bescheinigungen für im Inland erworbene Abschlüsse im Bereich der akademischen Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
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des Ergreifens von approbations- und berufsrechtlichen Maßnahmen (Ruhen, Rücknahme, Widerruf, Wiedererteilung, Verzicht von Approbationen und Berufserlaubnissen)
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der Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens
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der inländischen Gesundheitsfachberufe
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Was wir bieten:
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flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Kernzeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
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eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, welche die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsbereiches ermöglicht
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der Dienstposten ist mit der Besoldungsgruppe A 15 ThürBesG bewertet; eine mögliche Einstellung/Übertragung richtet sich nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen. (Hinweis: Mit der Auswahlentscheidung zur Besetzung des Dienstpostens wird kein Anspruch auf eine spätere Beförderung begründet; die Frage einer Beförderung wird in einem gesonderten Auswahlverfahren getroffen)
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bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach 15 TV-L
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fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
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30 Tage Urlaub im Jahr
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die Möglichkeit von mobiler Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen
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Behördliches Gesundheitsmanagement
Unsere Anforderungen:
Zwingend erforderlich ist:
- die Befähigung zum Richteramt (erstes und zweites Staatsexamen; Abschluss des jeweiligen Staatsexamens mit mindestens der Note „befriedigend“)
Wünschenswert sind:
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durch eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis nachgewiesene/s
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überdurchschnittliches Planungs- und Organisationsverhalten,
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Kommunikations- und Informationsverhalten
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hohe Konfliktfähigkeit
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gute Führungsorientierung und Delegationsfähigkeit
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hohe Motivationsfähigkeit
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Entscheidungskompetenz und Durchsetzungsvermögen
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gute Anleitung und Aufsicht
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gute Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
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hohe Adressatengerechtigkeit und Belastbarkeit
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gutes mündliches Ausdrucksvermögen
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sicherer Umgang mit dem MS Office Anwendungen
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amtsangemessenes Auftreten
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen können Sie bitte bis zum 20. August 2025 unter Angabe der Kennziffer (110-0302/Sch-92/2025) online einreichen.
Einzureichende Unterlagen:
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Bewerbungsanschreiben und tabellarischer Lebenslauf,
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Nachweis über den Berufs- bzw. Studienabschluss und sonstige Qualifizierungen sowie
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aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilungen
Bewerber/innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium noch nicht beendet haben, können im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die o. g. erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegt.
Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Bewerbungen von Bediensteten des TLVwA (Beamte und Tarifbeschäftigte), die bereits der Besoldungsgruppe des ausgeschriebenen Dienstpostens bzw. der Entgeltgruppe der ausgeschriebenen Tätigkeit angehören, werden als Interessensbekundung entgegengenommen. Eine Einbeziehung in die Auswahl nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz erfolgt in diesen Fällen nicht. Eine mögliche Auswahl erfolgt allein unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Der Dienstposten ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Diese Ausschreibung richtet sich an Menschen aller Geschlechter. Das Thüringer Landesverwaltungsamt fördert aktiv die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz.
Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung?
Dann steht Ihnen Frau Scherneck unter der Telefonnummer 0361/57 332 1420 zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLVwA im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unseres Merkblattes. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen daten- schutzkonform vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.